1. Die allgemeine Verwaltung
1.1. Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten in allen Dingen, die die Liegenschaft betreffen
1.2. Verhandlungsführung mit Mietern, Pächtern und Anderen zur Wahrnehmung der dem Eigentümer zustehenden Rechte
1.3. Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
1.4. Wohnungsübergaben und -abnahmen
1.5. Personalwesen (z. B. Hausmeister und Reinigungskräfte)
1.6. regelmäßige Information des Eigentümers über die wirtschaftliche Situation und den baulichen Zustand der Liegenschaft
2. Die kaufmännische Verwaltung
2.1. Erfassung aller Objekt- und Mieterstammdaten im EDV-System
2.2. Geldverwaltung über ein eigens für Ihre Immobilie geführtes Bankkonto
2.3. Einziehen und Verbuchen der Mietzahlungen, die Zahlungsüberwachung einschließlich Mahnwesen, die Rechtsverfolgung zahlungssäumiger Mieter
2.4. Zahlungsverkehr für das Objekt mit Lieferanten, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen usw., die Rechnungsprüfung
2.5. Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
2.6. Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
2.7. Erstellung einer Jahresabrechnung
2.8. Verwaltung der Mietkautionen
3. Die technische Verwaltung
3.1. Veranlassung notwendiger Instandhaltungen und Reparaturen
3.2. Einholung von Angeboten über Handwerksleistungen
3.3. Abschluss von notwendigen Wartungsverträgen
3.4. Veranlassung der vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen z. B. an Aufzugsanlagen
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